Sorgfalts-pflichtengesetz

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Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

Das Sorgfaltspflichtengesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt. Unternehmen erhalten einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Die Anforderungen sind international anschlussfähig und orientieren sich am Sorgfaltsstandard ("due diligence standard") der VN-Leitprinzipien, auf dem der Nationale Aktionsplan basiert. (Quelle:bmas.de)

iComplai unterstützt bei der Erfüllung der Anforderungen an Schutz grundlegender Menschenrechte und die Umweltbelange:

§ 3 Sorgfaltspflichten*:

  • die Einrichtung eines Risikomanagements

  • die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen

  • die Dokumentation (§ 10 Absatz 1) und die Berichterstattung (§10 Absatz 2)

*Quelle: Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten